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Elektro-Altgeräte Rücknahme

„Das Zeichen „durchgestrichene Mülltonne“ bedeutet: Elektro und Elektronikgeräte dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden.

Die CANCOM GmbH (CANCOM) hat Interseroh damit beauftragt, die bundesweite Rücknahme von Elektro- und Elektronikaltgeräten gemäß § 17 ElektroG durchzuführen. Interseroh betreibt zu diesem Zweck ein flächendeckendes Netzwerk an Rücknahmestellen, an denen Sie ausgediente Altgeräte kostenlos abgeben können. Für die Löschung personenbezogener Daten haben Sie eigenverantwortlich Sorge zu tragen.

 


 

Welche Elektrogeräte können zurückgegeben werden:

Kleingeräte: (= keine äußere Geräteabmessung größer als 25 cm) dürfen in haushaltsüblichen Mengen an den Rücknahmestellen abgegeben werden.

Großgeräte: (= mindestens eine äußere Geräteabmessung größer als 25 cm) dürfen im Tausch „Alt gegen Neu“ an den Rücknahmestellen abgegeben werden - das heißt: Kaufen Sie ein Neugerät bei CANCOM dürfen Sie ein (1) Altgerät, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das Neugerät erfüllt, an einer der Rücknahmestellen abgeben, sofern Sie den Kauf des Neugerätes gegenüber der Rücknahmestelle entsprechend nachweisen können.

Um diesen Nachweis zu erbringen gehen Sie bitte wie folgt vor: Übermitteln Sie Ihren Rückgabewunsch unter Angabe der Geräteart für das abzugebende Altgerät bitte zusammen mit einer Kopie der Kaufrechnung für das erworbene Neugerät hier:

Interseroh prüft anhand der von Ihnen übermittelten Daten, ob Sie zur Abgabe eines Altgerätes an einer der Interseroh-Rücknahmestellen berechtigt sind. Ist dies der Fall, stellt Interseroh Ihnen, ebenfalls per Email, einen Beleg zur Verfügung, der mindestens folgende Informationen enthält: Kaufdatum & Geräteart des Neugerätes, Interseroh-Vertragsnummer des Auftraggebers, Interseroh-Logo, möglicher Rückgabezeitraum.

Mit dem ausgestellten Beleg können Sie nun Ihr Altgerät an einer der Interseroh- Rücknahmestellen in Ihrer Nähe kostenlos abgeben.

 


 

Bitte beachten Sie:

Bei fehlendem Beleg ist die Rücknahmestelle nicht verpflichtet, das Altgerät anzunehmen! Die Rücknahmestelle kann die Annahme von Altgeräten ablehnen, die aufgrund einer Verunreinigung, eine Gefahr für die Gesundheit und Sicherheit von Menschen darstellen (vgl. § 17 Abs. 4 i.V.m. §13 Abs. 5 ElektroG).